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Mahnungen und Prämienrückstände

Leitfaden · kostenlos · ohne Anmeldung

Was dieser Leitfaden enthält

  1. Was Art. 20 VVG sagt
  2. Warum der Broker vor dem Kunden davon wissen sollte
  3. Eine Mahndatei mit Ihren Policen abgleichen
  4. Zeilen, die nicht gefunden werden
  5. Den Verlauf ohne zeitliche Begrenzung aufbewahren
  6. Den Kunden informieren, ohne ihn zu beunruhigen

Ein Auszug

Vierzehn Tage

Wird eine Prämie bei Fälligkeit nicht bezahlt, fordert der Versicherer den Versicherungsnehmer schriftlich auf, innert vierzehn Tagen ab Versand der Mahnung zu bezahlen, und weist auf die Folgen des Verzugs hin. Bleibt die Prämie unbezahlt, ruht die Verpflichtung des Versicherers nach Ablauf dieser Frist.

Ein Schaden, der während dieser Unterbrechung eintritt, ist möglicherweise nicht gedeckt. Der Kunde erfährt dies oft zu spät.

Eine Datei, drei Ergebnisse

Die Versicherer stellen die Liste der Zahlungserinnerungen und Mahnungen auf ihrem Brokerportal bereit. Der Abgleich mit Ihren Policen ergibt drei Gruppen: gefundene Zeilen, manuell zuzuordnende Zeilen (falsch formatierte Nummer, übernommene Police) und Dubletten aus einem früheren Import.

Die Policennummer ist die einzige verlässliche Verbindung. Normalisieren Sie sie vor dem Vergleich, indem Sie Leerzeichen, Punkte, Bindestriche und Schrägstriche entfernen.

Zitierte Gesetzesartikel

Art. 20 VVG

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